Bis wann laufen die bestehenden Schweizer Atomkraftwerke?
Bis wann laufen die bestehenden Schweizer Atomkraftwerke?
Die Schweizer Atomkraftwerke haben unbefristete Betriebsbewilligungen – verbunden mit einer permanenten Nachrüstpflicht. Eine fixe Laufzeit sieht das Gesetz nicht vor. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat eine Laufzeitbegrenzung 2017 abgelehnt. Die bestehenden Anlagen sollen laufen, solange sie die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Beznau 1 und 2 sind die ältesten Reaktoren der Schweiz (1969 und 1971), die sich trotz ihres fortgeschrittenen Alters dank regelmässigen Nachrüstungen auf dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik befinden. Inzwischen hat die Betreiberin nach gründlicher Abwägung aller technischer, wirtschaftlicher, regulatorischer und politischer Risiken beschlossen, die Anlage im Jahr 2032 und 2033 ausser Betrieb zu nehmen. Ohne weitere Massnahmen könnten Gösgen 2039 und Leibstadt 2044 folgen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch ein 80-jähriger Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt technisch möglich und in den allermeisten Fällen auch wirtschaftlich wäre. Eine finanzielle Förderung des Langzeitbetriebs erachtet die Landesregierung derzeit als nicht notwendig.[1] Trotzdem müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, bspw. durch die Aufhebung des Technologieverbots im Kernenergiegesetz, damit Gösgen und Leibstadt über 60 Jahre hinaus betrieben werden können.[2][3]