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2017 hat das Volk das Neubauverbot beschlossen. Ist Aufhebung nicht demokratiepolitisch problematisch?

Nein. Das Volk darf immer seine Meinung äussern, denn die Welt ändert sich. Es ist sinnvoll, ihm diese Frage im aktuellen Kontext zu stellen. Die Lage im Energiebereich hat sich grundsätzlich geändert, insbesondere nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der generellen Entwicklung der europäischen Energieversorgung. Aktuelle Umfragen zeigen eine wachsende Verunsicherung über die Schweizer Stromversorgung: 58% sorgen sich um die langfristige Versorgungssicherheit, 64% bezweifeln, dass Erneuerbare allein ausreichen, 79% wollen bestehende Kernkraftwerke weiterbetreiben, 66% unterstützen ein Stromabkommen mit der EU. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren aber nicht reicht, um die Stromversorgung sicherzustellen, spricht sich die Schweizer Bevölkerung weiterhin eher für Kernkraftwerke (58%) als für Gaskraftwerke (26%) aus.[1] Auch im UBS-Sorgenbarometer rangiert die künftige Stromversorgung in den Top 10 der Sorgen in der Bevölkerung.[2] Somit widerspiegelt die aktuelle Diskussion nicht nur die Versorgungslage, sondern auch die Stimmung in der Bevölkerung. Die Energiestrategie 2050 war ein Votum für eine sichere, saubere und günstige Stromversorgung, vor allem dank dem Ausbau der Erneuerbaren. Dieser wird weiter vorangetrieben, aber soll mit der Aufhebung des Technologieverbots abgesichert werden.
Darüber hinaus ermöglichen die Instrumente der direkten Demokratie eine Neubeurteilung früherer Entscheide. Wie die anstehende Abstimmung über den indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative, fiel der Verbotsentscheid 2017 auf Basis eines fakultativen Referendums, also im gleichen institutionellen Rahmen, in dem wir heute diskutieren.