Aufgrund der Umsetzungsprobleme der Energiestrategie 2050 und des veränderten Umfelds haben Parlament und Volk 2024 mit der Annahme des «Stromgesetzes» reagiert. Diese Vorlage definiert Ausbauziele für Erneuerbare bis 2035 und 2050 vor, baut die Förderinstrumente aus, strafft Verfahren, regelt den Eigenverbrauch, lokale Elektrizitätsgemeinschaften und Flexibilitäten. Ein «runder Tisch Wasserkraft» sollte zudem Kompromisse zwischen Umweltorganisationen und Energieversorgern ermöglichen, damit die Winterstromversorgung gestärkt wird. 16 Projekte sollten ursprünglich bis 2040 rund 2 TWh zusätzliche saisonale Winterproduktion liefern. Gemäss einer Umfrage des BFE bei den Projektträgern von 2025 werden jedoch bis 2040 voraussichtlich nur etwa 1,1 TWh erreicht und selbst im Endausbau nur rund 1,5 TWh. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, dass die Projektliste ergänzt oder angepasst werden muss.[1]