Heute für den Ersatz der bestehenden Atomkraftwerke vorsorgen
Die bestehenden Atomkraftwerke liefern heute einen bedeutenden Teil des Schweizer Stroms, auch im Winter. Sie dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind, werden aber eines Tages vom Netz gehen. Ohne rechtzeitige Ersatzmöglichkeit fällt dann ein grosser Anteil der inländischen CO₂-armen Stromproduktion weg
- Die bestehenden Anlagen sichern heute einen wichtigen Teil der inländischen Stromversorgung.
- Mit ihrer Stilllegung entsteht eine Lücke, wenn nicht rechtzeitig Ersatz vorbereitet werden kann.
- Das heutige Verbot verhindert, dass für mögliche Nachfolgelösungen alle Optionen geprüft werden können.
- Die Aufhebung des Neubauverbotes ist Vorsorge: Sie schafft die Möglichkeit, rechtzeitig zu handeln, bevor bestehende Anlagen vom Netz gehen.
- Ein konkreter Bauentscheid folgt daraus nicht.
Häufige Fragen
Der Bundesrat hält am Ausbau der Erneuerbaren fest, will die Kernenergie aber als langfristige Option offenhalten. Der Gegenvorschlag soll das Kernenergiegesetz so anpassen, dass der Bundesrat erneut eine Rahmenbewilligung für ein Projekt erteilen kann. Diese kann jederzeit durch ein Referendum angefochten werden. Das bedeutet, dass es immer dem Volk obliegt, zu entscheiden, ob es ein Projekt annimmt oder ablehnt.[1]
Nein. Das Volk darf immer seine Meinung äussern, denn die Welt ändert sich. Es ist sinnvoll, ihm diese Frage im aktuellen Kontext zu stellen. Die Lage im Energiebereich hat sich grundsätzlich geändert, insbesondere nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der generellen Entwicklung der europäischen Energieversorgung. Aktuelle Umfragen zeigen eine wachsende Verunsicherung über die Schweizer Stromversorgung: 58% sorgen sich um die langfristige Versorgungssicherheit, 64% bezweifeln, dass Erneuerbare allein ausreichen, 79% wollen bestehende Kernkraftwerke weiterbetreiben, 66% unterstützen ein Stromabkommen mit der EU. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren aber nicht reicht, um die Stromversorgung sicherzustellen, spricht sich die Schweizer Bevölkerung weiterhin eher für Kernkraftwerke (58%) als für Gaskraftwerke (26%) aus.[1] Auch im UBS-Sorgenbarometer rangiert die künftige Stromversorgung in den Top 10 der Sorgen in der Bevölkerung.[2] Somit widerspiegelt die aktuelle Diskussion nicht nur die Versorgungslage, sondern auch die Stimmung in der Bevölkerung. Die Energiestrategie 2050 war ein Votum für eine sichere, saubere und günstige Stromversorgung, vor allem dank dem Ausbau der Erneuerbaren. Dieser wird weiter vorangetrieben, aber soll mit der Aufhebung des Technologieverbots abgesichert werden.
Darüber hinaus ermöglichen die Instrumente der direkten Demokratie eine Neubeurteilung früherer Entscheide. Wie die anstehende Abstimmung über den indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative, fiel der Verbotsentscheid 2017 auf Basis eines fakultativen Referendums, also im gleichen institutionellen Rahmen, in dem wir heute diskutieren.
Neue Kernkraftwerke kämen rechtzeitig, um einen nachhaltigen Beitrag an die Versorgungssicherheit zu leisten. Mit Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke müssen diese spätestens um 2050 vom Netz – etwa um diesen Zeitpunkt wären neue Kernkraftwerke möglich.[1] Der Bundesrat argumentiert deshalb nicht mit einem sofortigen Bauentscheid, sondern mit dem Offenhalten einer langfristigen Option.[2] Der möglichst lange Betrieb der bestehenden Anlagen (80 statt 60 Jahre) würde den Handlungsspielraum in jedem Fall vergrössern.
Der Neubau eines grossen Kernkraftwerks der Generation III+ in der Schweiz ist technisch und standortseitig machbar. Ohne Aufhebung des Neubauverbots bleiben neue Kraftwerke in der Schweiz jedoch verboten. Folglich gibt es derzeit kein konkretes Bauprojekt. Die bestehenden Standorte wären jedoch geeignet für Ersatzneubauten der bestehenden AKW, sollten dereinst solche notwendig werden. Dies aus verschiedenen Gründen: Bestehende Infrastruktur (insb. Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz), erprobte Kühlkonzepte, lokal vorhandenes Know-how und Personal, baulogistische Erschliessung, Flächenreserven, sowie die lokale Akzeptanz. Ein Neubau «auf der grünen Wiese» erscheint dagegen wenig vorteilhaft.[1]
Nein. Der Bundesrat hält ausdrücklich fest, dass der Zubau erneuerbarer Stromproduktion konsequent weiterverfolgt werden soll und dass erneuerbare Energien und neue Kernkraftwerke einander nicht ausschliessen. Kernkraft wäre nicht Ersatz für den Ausbau der Erneuerbaren, sondern eine langfristige Rückversicherung, falls Erneuerbare, saisonale Speicher und andere klimafreundliche Optionen nicht ausreichen.[1]